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Richter und Hammer
Angaben gemäß § 5 TMG:

Elektrotechnik H.Krämer GmbH

Geschäftsführer: Harald Krämer

Gemmingenstraße 11

75181 Pforzheim Würm

Kontakt:

Mobil: 0176 61153000

Telefon: 07231 1678313

E-Mail: info@e-kraemer.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
Ust.Id-Nr.: DE 356555638

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Elektrotechnik Krämer

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer

oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende,

abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die

AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

 

2. Weitere Vertragsgrundlagen

2.1Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des

Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst

Mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

 

2.2Lieferverzögerung

Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik,

unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner

Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich

die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung

unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag

zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu

vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem

Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die

Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

 

2.3 Mangelrüge

Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen

nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden.

Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel

nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim

Handelskauf bleiben unberührt.

 

2.4.Mangelverjährung

Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die

Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt

eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person

des Vertragspartners. Ansonsten gilt einen Gewährleistung von zwei Jahre.

Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer

den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des

Liefergegenstandes übernommen hat.

 

2.5 Umsetzung der Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften

Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des

beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. So lange wir unseren Verpflichtungen

auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht,

Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,

sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung

oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der

Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder

Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei

Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

 

2.6.Aus-und Einbaukosten

Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die

Geltendmachung von Aus-und Einbaukosten.

 

2.7.Anlieferung

Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbaran das Gebäude

fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege

oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden,

werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind

mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen

passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer

Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der

Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B.

Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

 

2.8Abschlagszahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe

des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.

 

3. Förmliche Abnahme

Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung

auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise

zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf

Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

 

4. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt,

10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht

erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem

Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber

Bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

5. Wartungs-, Kontroll-und Pflegehinweise

5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten

Durchzuführen sind.

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders

vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und

Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch

Mängelansprüche entstehen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser

Eigentum.

 

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der

Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die

Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist

nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu

veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen..

 

8. Eigentums-und Urheberrecht

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns

unser Eigentums-und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder

genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im

Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

 

9. Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

 

10.Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der

Geschäftssitz unseres Unternehmens.

 

11.Datenschutz

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung

unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur

Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des

Geschäfts-bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung

und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese

Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in

keiner Weise an unberechtigte Drittezu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten

werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nichtmehr erforderlich

sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben,

sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden

Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese

Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die

Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für

den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

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